Krankenfahrten: So beantragen Sie den Transportschein richtig
Viele Patienten wissen nicht, dass ein Großteil der Fahrtkosten zu Arzt- und Krankenhausbesuchen von der Krankenkasse übernommen werden kann. Der Schlüssel dazu ist die korrekte Beantragung des Transportscheins – auch Muster 4 oder Fahrtkostenverordnung genannt.
Was ist der Transportschein (Muster 4)?
Der Transportschein ist eine ärztliche Verordnung für Krankenfahrten. Auf ihm verordnet Ihr Arzt die Fahrt zu einer medizinisch notwendigen Behandlung und begründet gleichzeitig, warum Ihnen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder eines privaten PKW nicht zumutbar ist.
Wer stellt den Transportschein aus?
Den Transportschein stellt Ihr behandelnder Arzt aus – Hausarzt oder Facharzt. Er füllt das Formular (Muster 4) aus und klassifiziert die Art der Beförderung: sitzend, im Rollstuhl sitzend, liegend oder als Taxi.
Welche Informationen stehen auf dem Transportschein?
- Patientendaten (Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer)
- Diagnose und Begründung der Fahrnotwendigkeit
- Art der Beförderung (sitzend, Rollstuhl, liegend)
- Zielort (Praxis, Krankenhaus, Dialysezentrum etc.)
- Ob Hin- und Rückfahrt oder nur eine Richtung verordnet wird
- Ggf. Angabe von Pflegegrad oder Merkzeichen
Genehmigung vor der Fahrt!
Grundsätzlich muss der Transportschein vor der Fahrt bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden. Ausnahmen gelten nur bei:
- Stationären Einweisungen (Genehmigung kann nachträglich beantragt werden)
- Rettungsfahrten (keine Genehmigung erforderlich)
So rechnen wir mit vitamea ab
Sobald Sie die Genehmigung Ihrer Krankenkasse erhalten haben, kontaktieren Sie uns einfach. Wir koordinieren alle Details, Sie übergeben uns den Transportschein bei der ersten Fahrt und zahlen nur den Eigenanteil von 5–10 €. Den Rest erledigen wir direkt mit Ihrer Kasse.
Fragen? Rufen Sie uns an: 03431 7065570