Arztfahrten & Krankenfahrten
Krankenfahrten sind ärztlich verordnete Fahrten zu einer ambulanten oder stationären Behandlung. Vitamea GmbH bringt Sie zuverlässig zum Arzt, Zahnarzt, zur Physiotherapie, Psychotherapie, Dialyse und vielen weiteren medizinischen Einrichtungen.
Wann werden Arztfahrten von der Kasse übernommen?
Arztfahrten werden von der Krankenkasse übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung (Muster 4) vorliegt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören: Pflegegrad 3, 4 oder 5, Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis, oder bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen. Ihr Arzt oder wir beraten Sie gerne.
Zu welchen Einrichtungen fahren wir?
- Hausärzte und Fachärzte aller Fachrichtungen
- Zahnärzte und Kieferorthopäden
- Physiotherapie und Ergotherapie
- Psychotherapeutische Praxen
- Apotheken (auf Wunsch)
- Labore und Diagnostikzentren
- Ambulante OP-Zentren
Ablauf der Buchung
Einfach anrufen oder online anfragen – wir brauchen Name, Adresse, Ziel, Datum und Uhrzeit sowie Informationen zur Beförderungsart. Die ärztliche Verordnung bringen Sie zur Fahrt mit. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.